Pflegeversicherung – Schutz für jung und alt

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

In weiser Voraussicht – heute schon an morgen denken

Wir werden mit zunehmendem Alter immer anfälliger für Krankheiten, Unfälle nehmen uns dann schneller mit als noch vor ein paar Jahren. Aber auch als junger Erwachsener und im mittleren Alter kann es zu schweren gesundheitlichen Veränderungen kommen, die einer Versicherung bedürfen, die die finanziellen und organisatorischen Folgen für Sie abfedert. M DIE AGENTUR möchte Ihnen bei dem Gedanken an die Zukunft eine Last von den Schultern nehmen. Mit der richtigen Pflegeversicherung sichern Sie sich sinnvoll und bedarfsorientiert ab. Was das heißt?

    • Keine monatlichen Versorgungslücken mehr
    • Keine Belastung des eigenen Einkommens oder Vermögens sowie das der Angehörigen.
    • Keine altersbeschränkte Absicherung: Schutz für jung und alt
    • Weitere umfangreiche und attraktive Versicherungsoptionen

Bedrohung Versorgungslücke –
so kann sich die fehlende finanzielle Vorsorge auswirken

Beispiel am Pflegegrad 4 (häusliche Pflege):

Bei monatlichen Pflegekosten von 3.150 Euro können Sie eine staatliche Entlastung von 1.612 Euro erwarten. Hierdurch entsteht jeden Monat eine Versorgungslücke von 1.538 Euro. Da eine umfassende Pflege fast immer über einen längeren Zeitraum erfolgen muss, kann für ein Jahr mit der Versorgungslücke von 1.538 Euro eine jährliche Belastung von 18.456 Euro erwartet werden (1.538 Euro x 12 Monate). Bei einer Pflegeleistung von nur fünf Jahren müssen Sie ohne unsere Pflegeversicherung 92.280 Euro selbst aufbringen. Mit einer richtigen Absicherung und Pflegeversicherung schützen Sie sich vor einer solchen Situation. Stationäre Pflege übersteigt diese Kosten bei Pflegestufe 4 um fast weitere 20.000 Euro in fünf Jahren.

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Was kann eine Pflegeversicherung dagegen tun?

Sollten Sie zum ersten Mal pflegebedürftig sein und mindestens den Pflegegrad 2 erreicht haben, so steht Ihnen eine Einmalzahlung zu, die insgesamt das 30-Fache des Tagesgeldes umfasst. Diese Soforthilfe ist besonders dann von Vorteil, wenn Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vornehmen müssen, um Ihren Wohnraum barrierefrei zu gestalten.

Bis zu einem Alter von 65 Jahren ist auch eine Nachversicherung möglich. Das bedeutet, dass Sie im Fall des Todes oder der Pflegebedürftigkeit Ihres Ehepartners bis zu 20 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes in Anspruch nehmen können; und das, ohne eine vorhergehende Gesundheitsprüfung.

Sowohl im Fall der ambulanten als auch stationären Pflege gewährt die Versicherung 5% des vereinbarten Tagesgeldsatzes.

In diesem Pflegegrad erhalten Sie bei einer stationären Pflege 100% des vereinbarten Tagesgeldsatzes. Im Falle einer ambulanten Pflege erhalten Sie 40% des Tagesgeldsatzes.

Auch im Pflegegrad 3 erhalten Sie bei einer stationären Pflege 100% des vereinbarten Tagesgeldsatzes.
In der ambulanten Pflege beläuft sich der ausgezahlte Anteil des Pflegetagesgeldes auf 65%.

Mit der Notwendigkeit der stationären Pflege erhalten Sie im Pflegegrad 4 100% des vereinbarten Pflegetagesgeldsatzes. Bei einer ambulanten Pflege sind es 85%.

In diesem Pflegegrad erhalten Sie sowohl bei einer stationären als auch bei einer ambulanten Pflege 100% des vereinbarten Pflegetagesgeldsatzes.

Weitere Leistungen mit nachhaltiger Wirkung

Wir vermitteln auch über die Leistungen, entsprechend der Pflegegrade, hinaus weitere Maßnahmen, die in einem Pflegefall nützlich sind:

Pflegeplätze sind nicht immer schnell zu finden und oft endet die Eigeninitiative bei der Suche in schier unendlichen Telefonanrufen und führt letztlich zur Verzweiflung. Sollte es akut zu einem Bedarf an Pflegemaßnahmen kommen, helfen wir Ihnen einen freien Platz dafür zu finden.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie zuhause gepflegt werden müssen, stellen wir Ihnen unsere kompetenten Berater zur Seite, die Ihnen zeigen können, welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um den Alltag einfacher und so bequem wie möglich zu gestalten.

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