Angehenden Beamten steht bereits mit Beginn ihrer beruflichen Laufbahn die Private Krankenversicherung offen. Beamte sowie Beamtenanwärter können im Rahmen der Privaten Krankenversicherung nicht nur im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung oftmals viel Geld sparen, sondern profitieren auch von hochwertigen Leistungen. Bund und Länder bezuschussen durch die Beihilfe die Beiträge der Krankenversicherung ihrer Beamten.
Jedes Bundesland, sowie der Bund haben Ihre eigene Beihilfeverordnung, gespickt mit entsprechenden eigenen Besonderheiten. Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld, welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrem zukünftigen Dienstherrn haben.
Hier ist guter Rat nicht unbedingt teuer, aber extrem wichtig, um keinen Fehltritt zu begehen, der später vielleicht nur noch schwierig zu korrigieren ist.
Die Fragestellung ob Gesetzliche oder Private Krankenversicherung begegnet sehr vielen Beamten zu Beginn ihrer dienstlichen Laufbahn. Und wenn die Entscheidung auf die Private Krankenversicherung fällt, dann stellt sich noch die Frage nach der richtigen Versicherung, genauer noch die Frage nach dem richtigen Tarif. Bei der Wahl des richtigen Tarifs der jeweiligen Privaten Krankenversicherung sollten vielerlei Leistungen berücksichtigt und verglichen werden.
Hier nur einige Beispiele dazu:
- Der passende Ergänzungstarif zur Beihilfe
Ihre Krankenversicherung übernimmt beispielsweise 50% weil Sie angenommene 50% Anspruch auf Beihilfe haben. Ja nach Beihilfeverordnung bekommen Sie aber nicht bei allen ärztlichen Leistungen 50% von der Beihilfe. Viele Beihilfestellen zahlen zum Beispiel nichts für die Brille. Der Beihilfeergänzungstarif schließt hier viele Lücken. - Keine Limitierung der Zahnstaffel
Zum Start in der PKV gibt es bei vielen Tarifen in den ersten Jahren begrenzte Summen, welche Versicherer für Zahnbehandlung oder Zahnersatz zahlen. - Freie Klinikwahl und stationäre Klinikleistungen
Natürlich gibt es auch hier Unterschiede, die man kennen sollte, um eine Entscheidung für einen Tarif treffen zu können. - Hilfsmittelkatalog
Welcher Tarif leistet was und welcher nicht?!?
Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere wichtige Punkte, die vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden sollten. Auf der anderen Seite gibt es eine Vielzahl von Tarifen und Anbietern. Das macht das Thema nicht gerade transparenter.
Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung wie gesund und beitragsstabil Ihr Krankenversicherer ist. Es ist nicht nur wichtig zu betrachten wie die Beitragsentwicklung eines Tarifs in den letzten Jahre war, sondern auch anhand von Unternehmenskennzahlen zu analysieren ob der Versicherer auch in Zukunft sein Versprechen stabil zu sein halten kann.
Da wir Zugriff auf diese Daten haben, können wir Ihnen hier mit unserer Expertise zur Seite stehen.
haben eine private Krankenversicherung
fehlende Versicherung kann fatal sein
Ansprechpartner nötig
Mehrwerte der Privaten Krankenversicherung für Beamte
Hochwertige Versicherungsleistungen
Durch die Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung sind die Versicherungsbeiträge oftmals deutlich günstiger als die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Beihilfetarife sichern Beamte sehr hochwertig ab. Sie haben bei uns die freie Wahl. Von Standard bis zu Highend Ansprüchen helfen wir Ihnen durch den Tarif Dschungel.
Lassen Sie sich unabhängig beraten. Versicherungsvertreter einer Versicherungsgesellschaft oder deren Angestellte im Außendienst sind ebenso wenig unabhängig wie sogenannte Mehrfachagenten. Diese haben zumeist mehrerer Gesellschaften im Angebot und sind somit ebenso wenig unabhängig tätig.
Die Krankenversicherung für Beamte bringt viele Besonderheiten mit sich. Hier benötigen Sie keinen Allrounder für Haftpflicht, Hausrat und KFZ.
Sie brauchen einen „Facharzt“ Eine Überweisung dazu ist im übrigen nicht notwendig 🙂
Staatliche Beihilfen
Beamte erhalten meist staatliche Beihilfen bei denen die Höhe der Beihilfe sich nach dem Bundes- oder jeweiligen Landesrecht richtet. Beamte mit höchstens einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 % der Gesundheitskosten. Bei mehr Kindern steigt die Beihilfe auf 70 % (Aber auch hier gibt es Ausnahmen und Besonderheiten). Ehe- oder Lebenspartner sind ebenso beihilfeberechtigt, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Höhe der Beihilfen hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Nicht alle Bundesländer haben die gleichen Beihilfesätze. Es müssen immer die individuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer beachtet werden, zum Beispiel:
Beihilfe für Beamte ohne oder mit einem Kind
Beihilfe für Beamte mit zwei oder mehr Kindern und Ehegatten (einkommensabhängig)
Beihilfe für Kinder
Günstiger in Pension
In der Regel steigt der Anspruch auf Beihilfe des Beamten mit Pensionseintritt auf 70%, was oftmals dazu führt, das die Krankenversicherung günstiger wird.
Wenn Sie bereits im Vorfeld zusätzlich eine Beitragsentlastungskomponenete mit in Ihre Krankenversicherung eingebaut haben, dann ist es sehr gut denkbar, das Sie im Rentenalter KEINE Beiträge mehr für Ihre Krankenversicherung aufwenden müssen.
Wo können oder müssen Kinder von Beamten versichert werden?
Beim Wechsel in die private Krankenversicherung stellt sich für Beamte mit Kindern generell die Frage, ob auch die Kinder mit in der PKV versichert werden müssen.
Dabei gilt es zunächst zu unterscheiden, ob Sie sozialversicherungsrechtlich verpflichtet werden Ihre Kinder mit in eine PKV zu nehmen oder Ihnen die Entscheidung überlassen wird, wie Sie Ihren Nachwuchs versichern.
Eine gesetzliche Verpflichtung Ihre Kinder privat zu versichern gibt es grundsätzlich nicht. Liegt Ihr Einkommen als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2021 liegt diese bei 64.350,00 €) und Sie verdienen gleichzeitig mehr als Ihr Ehepartner kann das Kind nicht über die kostenfreie Familienversicherung des Ehepartners versichert werden. Das Kind muss entweder freiwillig in der gesetzlichen Kasse angemeldet werden oder aber eben mit in die private Krankenversicherung.
Was ist denn sinnvoller? PKV oder GKV
Bei der Wahl für eine private Krankenversicherung, haben Kinder gemäß den meisten Beihilfeverordnungen 80 Prozent Anspruch auf Beihilfe. Im Umkehrschluss benötigen Sie lediglich eine 20-prozentige Restkostenabsicherung über eine Privatversicherung für Beamte. Ausnahmen sind aktuell die Bundesländer Hessen und Bremen. Dadurch liegen die Kosten für ein Kind in der PKV für Kinder in der Regel bei 35,00 € bis 50,00 € abhängig von Gesellschaft, und Umfang des gewählten Tarifs. Um einen Beihilfeanspruch für Ihr Kind geltend machen zu können, müssen Sie die sogenannte Kinderzulage erhalten.
Die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft für Kinder liegt in etwa bei etwas über 160,00 Euro im Monat. Hört sich zunächst einmal uninteressant an. Dennoch kann es wichtige Gründe geben, das Kind zunächst freiwillig gesetzlich zu belassen. Zum Beispiel bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung. Diese würden die meisten Versicherer mit einer Ausschlussklausel versehen, welche oft auch die Folgen (welche sehr viel später auftreten können) mit ausschließt.
Aufgrund des deutlich günstigeren Monatsbeitrages liegt die Entscheidung für die private Krankenversicherung nahe, vorausgesetzt es liegen keine ernsthaften Erkrankungen vor.
Bestehende Diagnosen bei den Kindern sollten Sie unbedingt anonym durch einen Profi vorprüfen lassen. Unterschreiben Sie keinesfalls einen „Probeantrag“ um die Versicherbarkeit checken zu lassen. Das Thema mit den Diagnosen gilt im Übrigen auch für Erwachsene. Achtung: Allerdings gilt auch für Ihren Nachwuchs die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ (außer bei der unmittelbaren Nachversicherung ab der Geburt).
Recht auf Kindernachversicherung ohne Gesundheitsangaben -Kontrahierungszwang-
Mit der Geburt Ihres Kindes gibt es bei den Privatversicherern ein Kindernachversicherungsrecht für den Versicherungsnehmer. Unabhängig vom Gesundheitszustand Ihres Kindes, muss der Versicherer Ihr Kind zu den Tarifleistungen Ihres Vertrages annehmen Sofern Ihr Vertrag schon mindestens x Monate bei diesem Versicherer besteht. Hier wären im Vorfeld die Tarifbedingungen des Versicherers zu prüfen. In diesem Fall sind keine Gesundheitsangaben erforderlich.
Einige Krankenversicherungsgesellschaften nehmen Kinder ohne ein Elternteil nicht auf. Andere schon, daher macht es Sinn einmal durchzurechnen ob Eltern und Kind zwingend beim selben Versicherer zu versichern sind, oder ob eine andere Konstellation Sinn macht.