Bei unverheirateten Eltern, folgt der Versicherungsstatus des Kindes dem der Mutter. Bei Verheirateten ist entscheidend wer mehr verdient und ob der Mehrverdiener mit seinem Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In 2021 beträgt diese 64.350 Euro brutto im Jahr.
Unabhängig davon ob Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte oder eine private Vollkrankenversicherung, gibt es eine Vielzahl von Angeboten. Die Auswahl des richtigen Angebots hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab.
Haben Sie die Chance Ihren Nachwuchs beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV zu versichern, empfehlen wir eine private Zusatzversicherung. Alternativ können Sie ihr Kind zum richtigen Privatpatienten machen, ohne die GKV zu verlassen.
Unterschiede zwischen GKV und PKV
Sachleistungsprinzip (GKV)
- Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen wollen, benötigen Sie dafür eine Überweisung Ihres Hausarztes (Primärarztprinzip)
- Die Ärztin oder der Arzt ist auf bestimmte Behandlungsmethoden und gedeckelte Kostensätze beschränkt.
- Leistungen, die nicht im Spektrum der GKV enthalten sind, bietet Ihnen der Arzt als IGeL-Leistungen gegen eigene Bezahlung an.
- Zu Medikamenten, Sehhilfen etc. haben Sie Zuzahlungen.
- Rein privatärztliche Praxen und Krankenhäuser bleiben Ihnen verwehrt.
- Abgerechnet wird über die Krankenkassenkarte. Sie müssen sich keine Gedanken um die Abrechnung und Bezahlung machen. Die Krankenkasse ist Vertragspartner zum Arzt, nicht Sie.
Kostenerstattungsprinzip (PKV)
- Sie haben die freie Wahl für einen Arzt bzw. Facharzt und erhalten als Privatpatient alle Leistungen, die sinnvoll oder medizinisch notwendig sind.
- Nach der Behandlung erhalten Sie von der Ärztin oder dem Arzt eine Rechnung. Diese reichen Sie zur Erstattung zunächst bei der GKV und anschließend für den Rest bei Ihrer privaten Versicherung ein. Den Betrag dieser Rechnung müssen Sie nicht aus eigener Tasche vorfinanzieren, denn Arztrechnungen haben in der Regel ein Zahlungsziel von mind. 30 Tagen. Bis dahin sollten Sie die Erstattungen längst auf Ihrem Konto haben.
- Im Krankenhaus vereinbaren Sie in der Regel direkt eine Abtretung der Kosten, so dass das Krankenhaus hier direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen kann und Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern müssen.
Wir haben alle relevanten Informationen, Bedingungen und Prämien der privaten Krankenversicherer gesammelt und können Ihnen mit unserer Expertise zur Seite stehen.